Ich nehme mir Zeit, Ihnen zuzuhören und Ihr individuelles Konzept zu entwickeln,
welches genau zu Ihren Zielen passt!

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Deine Investition


Wenn Sie das erste Mal oder nach sehr langer Zeit wieder in die Praxis kommen, nehme ich mir besonders viel Zeit für ein ausführliches Gespräch. Aus der Anamnese, verschiedenen Analysetools und mit Hilfe des kinesiologischen Muskeltests legen wir gemeinsam das weitere Vorgehen fest und starten dann sofort mit den ersten Maßnahmen. Dieses Ersttermin dauert ca. 60 - 90 Minuten und kostet 95,- Euro und wird auch für Privatversicherte immer als Selbstzahlerleistung berechnet. Die Folgetermine liegen je nach Zeitbedarf und Maßnahmen zwischen 50,- und 145,- Euro. Eine Kostenübernahme ist hier möglich.
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Wingwave & Specials


Wingwave Coaching wird auch von Privatkassen nicht erstattet. Eine Sitzung kostet 125,- Euro. Studenten und Auszubildende erhalten beim Wingwave Coaching eine Ermäßigung von 30%!
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Terminabsagen


Ihr Termin ist nur für Sie reserviert. Falls aber doch mal etwas Dringendes und Unvermeidliches dazwischen kommt, sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24h vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen erlaube ich mir eine Ausfallgebühr in Höhe von 10,- Euro pro terminierter 15 Minuten zu berechnen.

Kostenübernahme

Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Klienten- unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung – in voller Höhe zu begleichen.